Wer trägt die Kosten?

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Sie haben bei fast allen Krankenkassen bzw. beim zuständigen Rentenversicherungsträger Anspruch auf die Hilfe unserer Mitarbeiterinnen, wenn ...

 

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• die häusliche Notlage es erfordert, Sie Ihren Haushalt und die Kinderbetreuung nicht bewältigen können.

 

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• mindestens ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.

 

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Darüber hinaus können seitens der Beihilfe oder vom Sozial- und Jugendamt Kosten übernommen werden.